Bestattung
Beerdigung
Es ist Aufgabe der christlichen Gemeinden, für die verstorbenen Gemeindemitglieder zusammen mit den Angehörigen einen Trauergottesdienst zu begehen.
Kirchlich bestattet werden Menschen, die Mitglied der Kirchengemeinde sind.
Nachfolgend finden Sie Hinweise auf die Themen, die aus kirchlicher Sicht bei einem Todesfall von Bedeutung sind.
Im Trauerfall
Besonders bei einem Sterbefall im Haus kann neben dem Arzt und Bestatter auch die Pastorin ins Haus kommen, um den Angehörigen zur Seite zu stehen und um den Sterbesegen zu spenden. Auch das Geleit des Verstorbenen aus dem Haus kann mit einer Andacht verbunden werden. Dazu ist Pastorin Kerstin Hansen-Neupert jederzeit ansprechbar.
Trauergespräch
Bei einem Todesfall können Sie neben den örtlichen Bestattern zur Pastorin aus Ihrer Kirchengemeinde Kontakt aufnehmen.
Zur Vorbereitung des Trauergottesdienstes findet ein Trauergespräch zwischen der Pastorin und den Angehörigen statt.
Bei diesem Gespräch besteht die Gelegenheit, über die Verstorbene oder den Verstorbenen zu erzählen, die eigene Trauer anzusprechen, über den Glauben zu reden und die Trauerfeier zu besprechen.
Trauergottesdienst
Der Trauergottesdienst findet in der Kirche zu Hütten oder der St.Michaelis-Kapelle Brekendorf statt. Zum Trauergottesdienst gehören neben den Liedern auch Lesungen, Gebete und die Predigt über einen Bibelvers.
Schließt sich dem Trauergottesdienst eine Erdbestattung an, so endet der Gottesdienst mit dem Vaterunser und dem Segen am Grab.
Bei Trauergottesdiensten mit späterer Urnenbeisetzung endet der Gottesdienst in der Kapelle oder in der Kirche.
Auch der neue Aufbahrungsraum in der Leichenhalle auf dem Friedhof Hütten kann für kleinere Gottesdienste zur Aussegnung und Abschiednahme am Sarg im Familienkreis genutzt werden.
Musik
Die Kirchenmusikerin sorgt für Vor- und Nachspiel und für die Begleitung der Lieder. Das Evangelische Gesangbuch liegt aus und ist für die Auswahl der Lieder maßgeblich.
Sollte darüber hinaus Musik vorkommen, ist dies unbedingt vorher mit der Pastorin abzusprechen.
Kosten
Die Kirchengemeinde Hütten berechnet für den Dienst der Pastorin und den Trauergottesdienst keine Gebühren. Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden gesondert berechnet.
Weitere Begleitung
Nach dem Trauerbesuch und dem Trauergottesdienst sind die Angehörigen eingeladen, an einem der nächsten Sonntage nach der Bestattung den Gottesdienst in der Gemeinde zu besuchen, wenn der oder die Verstorbene noch einmal in der Gemeinde bekannt gegeben und ein Gebet gesprochen wird.
Auch zum Gottesdienst am Ewigkeits- oder Totensonntag sind die Angehörigen besonders eingeladen, wenn die Gemeinde aller Verstorbenen des zu Ende gehenden Kirchenjahres gedenkt.
Bei einer Urnenbeisetzung begleitet die Pastorin die Angehörigen nach Absprache.
Eine weitere seelsorgerliche Begleitung durch Besuche und Gespräche erfolgt gerne, wenn die Angehörigen dies wünschen.
Informationen zu den Friedhöfen Hütten und Brekendorf erhalten Sie hier.